21.02.2014 Bauantrag (4)

HURRA!

Heute kam mit einem Einschreibebrief unsere Baugenehmigung!

Trotz der kleinen Überraschung mit den Mängelhinweisen ist vom Antrag, den wir am 29.01.2014 abgegeben haben, bis zur Baugenehmigung ein Zeitraum von deutlich weniger als 4 Wochen vergangen!

Mit einer derart flotten Bearbeitung sind wir -aber auch unsere Architektin- überaus zufrieden.

Ein weiterer Meilenstein, der durch uns zu erledigen war, kann abgehakt werden!

😆

13.02.2014 Finanzierung (3)

In einigen Blogs wurde darüber berichtet, dass der Start einer Baufinanzierung etwas „holprig“ verlaufen ist. Meist fehlten zur Finanzierungszusage für die Banken wichtige Unterlagen , die jedoch den jeweiligen Bauherren noch nicht vorlagen……..

Jetzt sind auch wir an solch einen „Showstopper“ angekommen!  😡

Grundstückskauf mit Grundbucheintrag abschließen
Unser Grundstückskauf wurde Anfang Januar 2014 mit unseren Unterschriften beim Notar besiegelt. Schon in diesem Gespräch wurden wir darauf hingewiesen, dass mit einem Eintrag in das Grundbuch circa im März zu rechnen sei.
Auch wird es bis zur Aufforderung den Grundstückskaufpreis zu überweisen mindestens bis Mitte Februar dauern, war ein weiterer Hinweis des Notars.
Bis dahin hat das Notariat einige Formalitäten durchzuführen. Wir haben die Aktivitäten nur in Form von Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg bzw. der Gemeinde Michendorf für zwei „Negativzeugnisse“ und der Auflassungsvormerkung mit verfolgen können.
Diese Negativbescheide sind folgender Notwendig geschuldet:

> Das Land Brandenburg hat unter den in § 69 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes genannten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken im Land Brandenburg. Das gesetzliche Vorkaufsrecht ist mit Vormerkungswirkung i. S. d. §§ 883, 888 GB ausgestattet. Der Vollzug eines Grundstückskaufvertrages setzt daher eine Klärung voraus, ob an dem verkauften Grundstück Vorkaufsrechte gem. § 69 BbgNatSchG, § 66 BNatSchG bestehen.

Darüber hinaus ist durch den Notar auch eine Auflassungsvormerkung mit Eintragungsdatum 10.02.2014 im betroffenen Flurstück initiiert worden, die nach Eingang des Grundstückskaufpreises auf dem Konto des Verkäufers mit einem Grundbucheintrag auf unseren Namen abgeschlossen wird.

Die Überweisung des Grundstückskaufpreises ist inzwischen erfolgt, nun heißt es wieder warten. Warten bis die Eintragung in das Grundbuch durchgeführt worden ist und wir einen Grundbuchauszug anfordern können.

Die Finanzierungsbestätigung
Heute ging bei uns ein Schreiben unserer finanzierenden Bank ein. Darin findet sich folgender Hinweis wieder:

> Für die weitere Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage bitten wir Sie um die ergänzende Einreichung der folgenden Unterlagen:
 – KfW-Antrag Bestätigung KfW-Antrag
 – zum Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) für …
Bitte reichen Sie uns die Unterlagen zeitnah ein. Bis diese vollständig bei uns eingegangen sind, erfolgt zunächst keine weitere Bearbeitung des Antrages durch uns. Die Kondition ist bis zur Einreichung aller Informationen freibleibend.

Puh, den Grundbuchauszug erhalten wir -wie zuvor beschrieben- frühestens erst im März 2014. Eine Bestätigung von WeberHaus zum KfW-Antrag könnte ggf. bereits mit dem Rücklauf der Plancheckunterlagen erfolgen oder aber auch erst mit dem Bemusterungstermin verknüpft sein.
Somit können wir die erforderlichen Unterlagen zur Zeit noch nicht an unsere Bank nachreichen! 🙁

Daraus ergibt sich für uns nun eine sehr unschöne Situation. Bei den Zahlungszielen von WeberHaus ist eine erste Zahlung über 10% des Hauspreises bei Rücklauf der geprüften Plancheckunterlagen vorgesehen.
Wir rechnen mit den Unterlagen bereits Ende Februar oder Anfang März 2014. Also deutlich vor einem finalen Grundbucheintrag …..

Wie erreichen wir es nur, eine Überweisung des ersten Zahlungsbetrages an WeberHaus aus dem Baudarlehen zu realisieren?

Eine Frage, die wir auch an unsere Bank gerichtet haben. Wir werden berichten, inwieweit wir in „echte“ Schwierigkeiten geraten werden.

 

11.02.2014 Bauantrag (3)

Unsere Architektin hat schnell reagiert und die fehlenden Maße, aufgrund der Mängelliste in der Eingangsbestätigung zum Bauantrag, in die Grundrisspläne eingearbeitet. Jetzt kann „man“ auch die Terrassenmaße und den Höhenunterschied exakt erkennen.
Die Unterlagen haben wir heute per Post erhalten und mit 18 Unterschriften versehen. Die Anzahl ergibt sich aus drei Plänen in dreifacher Ausfertigung.

Zur Einhaltung der Terminfrist werde ich die Nachtragsunterlagen morgen wieder persönlich abgeben und wir hoffen, dass nunmehr einer Baugenehmigung nichts mehr im Wege stehen wird.  😳

Und heute haben wir noch eine kleine Überraschung erfahren. Unsere bisher angenommene Hausnummer bei dem Grundstück stimmt gar nicht …. !  ❓
Ups …

Um eine Hausnummer zu erhalten, muss man erst einen  „Antrag zur Vergabe einer Grundstücksnummer (Hausnummer)“ stellen. Nach Überweisung einer kleinen Gebühr bekommen wir dann unsere Hausnummer zugewiesen.
Na mal sehen, wo wir zukünftig von der Adresse her wohnen werden! 😉

09.02.2014 Gartenplanung

Auf unserem Grundstück befindet sich ja derzeitig „nur“ eine Wiese, die uns alle Optionen für eine ansehnliche Gartenplanung offen lässt. Bereits seit geraumer Zeit lassen wir uns daher durch Ansicht von Bildern und begleitender Beschreibung in diversen Gartenbüchern mit interessanten Gartenideen inspirieren.

Es soll ein „pflegeleichter Garten“ werden! 8)

In den Gartenbüchern finden sich viele Ideen, die geschickt mit einander verknüpft, auch für unseren Garten geeignet erscheinen. Aber passen auch die in den Beispielgärten dargestellten Pflanzen und Bäume für unser Grundstück?
Wie gestalten wir unseren Garten am Zaun oder, oder, oder… ?

Schnell bemerkten wir, dass es uns sehr schwer fällt, ein Gesamtkonzept zur Gartenanpflanzung in Eigenregie zu erarbeiten. Und so reifte der Gedanke, das fachliche Kompetenz in der Gartenplanung nicht so verkehrt sein kann.

Nach kurzer Überlegung setzten wir unseren Gedanken in die Tat um und beauftragten daher eine Gartenarchitektin.
Mit einem Lageplan und Bildern unserer „Wunschgärten“ erhielt sie den Auftrag einen Plan zur Gartengestaltung zu erstellen, den wir in den kommenden Jahren entsprechend umsetzen können.
Die beiden ersten Entwürfe haben wir in den letzten Tagen von ihr auch schon erhalten. Unsere Wünsche sind berücksichtigt worden aber die Entwürfe sehen doch ganz anders aus, als wir es je geplant hätten.  😀
Es gibt eine Idee „rechteckig“ und eine Idee „geschwungen“. Beide Ideen sind für sich genommen sehr gut durchdacht. Die Idee „geschwungen“ lässt unseren Garten aber irgendwie gemütlicher und abwechslungsreicher fürs Auge erscheinen.

Aber ….  Unsere Kenntnisse der Pflanzen- und Baumarten bzw. -namen sind doch sehr begrenzt. Jetzt gilt es erst einmal die Vorschläge der Pflanzliste im Internet und in der Literatur genauer kennenzulernen. Einige Pflanzen bzw. Bäume aus der rechteckigen Version gefallen uns besser und sollten in die geschwungene Version aufgenommen werden.

Auf dem Papier macht es riesigen Spaß unseren Garten anhand der Ideen zu planen! Wie wird es mit dem Spaß nur werden, wenn es an die Umsetzung geht?
Aber bis dahin ist noch viel Zeit. Erst einmal werden wir mit unserer Gartenarchitektin ein finales Konzept zusammenstellen. Eventuell pflanzen wir schon einmal in diesem Jahr eine „Vogelkirsche“ in unseren Garten, weit weg von der Hausbaustelle. Dann könnten wir im nächsten Frühjahr beim Blick aus dem Ess-Wohnzimmer uns ja schon an der ersten Baumblüte in unserem Garten erfreuen!