08.02.2014 Eine Garage (2)

Die letzten Wochen haben wir nun auch dazu genutzt, unseren Garagenwunsch ein wenig zu konkretisieren. Leider können wir den für die Garage notwendigen Bauantrag nicht zusammen mit dem Bauantrag für das Haus einreichen.
Wir wollten uns nicht unnötig einem „Entscheidungsdruck“ aussetzen und uns dann ewig über unsere Entscheidung ärgern …  😉

In der „Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 04/91“ findet sich folgender Passus wieder:

Zu den Nebenanlagen und Garagen

  • Bauliche Nebenanlagen sind mit geneigten Dächern zu versehen.
    Mindestdachneigung 15°.
  • Garagen sind in Form, Material und Farbe ihrer Dächer und Außenwände dem
    Hauptgebäude anzupassen.

Hieraus ergibt sich eine Herausforderung, die gar nicht so leicht umzusetzen ist!

Aber der Reihe nach …..
Aufgrund der vielen Beratungsgespräche haben wir für uns eine Betongarage ausgeschlossen. Die Gründe liegen auf der einen Seite bei dem kritischen Raumluftklima aufgrund ständiger Feuchtigkeit, die anscheinend bei keinem Hersteller durch entsprechende Lüftung optimal ausgeschlossen werden kann. Auf der anderen Seite werden die Betongaragen in unserem Fall in drei Garagenteile angeliefert, die nur unter Zuhilfenahme eines Autokrans entsprechend aufgestellt werden könnten. Preislich lagen unsere erhaltenen Angebote auf dem gleichen Niveau wie die Angebote der Stahl- oder Holzgaragen.
Optisch scheint es bei Betongaragen einen weiteren Schwachpunkt zu geben. Durch Materialspannungen können sich kleine Risse im Beton bilden, die durch Frostschäden im Winter größer werden und nachträglich (wohl meist außerhalb der Garantiezeit) verspachtelt werden müssen. Darüber hinaus bieten die meisten Anbieter keine „Dachüberstand“ an. Das Regenwasser läuft also direkt am Außenputz herunter und hinterlässt mit der Zeit sehr unschöne Schlieren.

Also kommt für uns eine Stahlgarage in Betracht?
In diesem Marktsegment findet eine knallharte „Konkurrenzschlacht“ unter den Vertriebsberatern statt. Bereits bei der telefonischen Terminabstimmung wurde uns zum Teil schon berichtet, wir der Berater Herr B., der einen vorherigen Beratungstermin bei uns hatte,von der Konkurrenzfirma sein Beratungsgespräch führen wird. Und in der Tat, alle genannten Passagen/Register wurden bei uns auch angebracht.
Natürlich hatte jeder die neueste und beste innovative Verbesserung anzubieten. Bei dem einen nannte sich diese Innovation „Isotherm“ bei dem anderen „Therm Plus“. Ein Anbieter konnte gleich im Angebot einen 10%tigen Nachlass auf den „Normalpreis“ anrechnen, der andere sogar 25% wenn wir unsere Garage als Referenzobjekt zur Verfügung stellen und der nächste Vertreter lag mit seinem Preisangebot gleich auf dem Niveau der anderen Anbieter. Kurzum, die Stahlgaragen liegen im Endeffekt alle auf einer Preislinie.
Aber nun zurück zu unserem Bebauungsplan:
15° Dachneigung ist nur mit einem Satteldach realisierbar. Ein Satteldach für eine Stahlgarage kostet aber mindestens soviel wie die Garage! 🙁
In dem Wohngebiet unseres Grundstücks gibt es aber eine alternative Lösung in Form eines „Kranzes mit 2-3 reihigen Dachziegeln“. Ein Angebot für eine Stahlgarage inklusive einem vierseitigen Kranz stellt uns jedoch keiner der Anbieter zusammen. Gerne unterstützten uns die Berater bei der Suche nach einem Anbieter für solch einen Kranz. Unser Risiko liegt dann aber beim Wegfall jeglicher Gewährleistung! Denn das Gestell müsste ja mit der Stahlgarage verbunden werden. Hierfür bieten sich Verschraubungen an, die zu Bohrlöchern in/an der Stahlgarage führen würden. Und damit entfällt die Garantie …. 😐

Unser Thema mit der Dachmindestneigung lässt sich anscheinend am einfachsten mit einer Holzgarage lösen. Ein Satteldach ist genauso gut realisierbar wie auch unsere Alternativlösung mit dem Kranz.
Und schon gibt es ein weiteres Hindernis zu lösen!
Für das Land Brandenburg gilt bei einer Grenzbebauung folgendes:
Bis drei Meter von der Grundstücksgrenze weg darf eine Bauwerkshöhe von 3m nicht überschritten werden.
Für ein Satteldach eine besondere Herausforderung!

Wir haben noch kein für uns passendes Angebot -egal ob Stahl oder Holz- erhalten aber es gibt zumindest ein wenig Hoffnung für eine wirtschaftlich akzeptable Lösung.

Ein langer Weg für uns, bis zu einer tragfähigen Kaufentscheidung!

 

05.02.2014 Bauantrag (2)

 

Heute erhielten wir Post von der Unteren Bauaufsichtsbehörde! Darin befand sich die Eingangsbestätigung des BAUANTRAGS im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Und … Überraschung! Es werden Mängel ausgewiesen!  🙄

Hat unsere Architektin hier etwas nicht beachtet? Oder erweist sich die untere Bauaufsicht als eine sehr genau prüfende Behörde?
Da sich unsere Architektin zur Zeit im Urlaub befindet, sind wir ganz gespannt, wie ihre Antworten in der kommenden Woche aussehen werden.

Hier einmal die Mängelbeschreibungen im „Behördendeutsch“:

Die Prüfung der eingereichten Bauvorlagen und Nachweise auf Vollständigkeit ist gemäß § 57 BbgBO in Verbindung mit der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgt und ergab folgende Mängel:

  • Die Terrasse als Hauptanlage muss vermaßt werden.
  • Aus der Südansicht geht hervor, dass eine Anschüttung vorgesehen ist. Geplante Geländeregulierungen auf dem Grundstück sind so auszuführen, dass es zu keiner
    Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke kommt. Die Anschüttungen müssen mindestens
    2,0 m von Nachbargrenzen entfernt bleiben. Ein Anschütten des Geländes an der Grundstücksgrenze über das Geländeniveau der Nachbargrundstücke ist unzulässig. Ein Ablaufen von Oberflächenwasser auf die benachbarten Grundstücke ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  • Der 2. Rettungsweg muss im Lichten 0,90 x 1,20 m betragen. Aus den Zeichnungen geht nicht hervor, ob dies eingehalten wird.

Hinweis:
bautechn. Nachweise gemäß § 66 BbgBO, mit Prüfbericht eines zugelassenen Prüfingenieurs

Die Anforderung weiterer Unterlagen im Zuge der Prüfung bleibt vorbehalten.
Sie haben die Möglichkeit, die noch fehlenden Unterlagen bzw. Angaben oder Nachweise 3-fach bis zum 18.02.2014 nachzureichen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der gesetzten Frist um die letzte Frist handelt.

Nun haben auch wir unsere erste kleine Hürde vor uns, die es auszuregeln gilt! 😉

31.01.2014 Finanzierung (2)

Gestern erhielten wir per Mail unser überarbeitetes Finanzierungsangebot!

Nach dem sehr angenehmen Gespräch in der Bank mit unserem Finanzierungsberater waren wir schon gespannt, inwieweit die Bank die diskutierten Vorstellungen und Varianten mittragen würde.

Das Finanzierungsangebot war dann von den Zinsen her sogar noch eine Spur günstiger als besprochen. Hier half wohl mein Abschiedskommentar „…. von unserem Finanzierer vom WeberHaus wären wir hinter dem Komma noch etwas günstiger gewesen ….“

Überraschend wurde auch noch dieser Hinweis berücksichtigt und so ist unser Baudarlehen um 0,3% niedriger verzinst als im ersten Angebot von der Bank angegeben.
Auch für die Zwischenfinanzierung konnte diese Anpassung berücksichtigt werden.
Als dritter Baustein wurde ein KfW-Darlehen beantragt, das aus unserer Sicht auf jeden Fall bei einem WeberHaus möglich sein sollte. Wie bereits geschrieben, wir hoffen ja auf eine Energieeffizienz nach KfW55. Na schauen wir mal ….  😉

Auch wenn wir nicht den „Super-Niedrigzins“ erhalten haben, ist das Gesamtpaket der Finanzierung für uns richtig gut.

Wir sind zufrieden!

 

29.01.2014 Bauantrag

In den letzten Tagen haben wir von unserer Architektin den vorgefertigten Bauantrag in dreifacher Ausfertigung erhalten.
Es galt nun, alles einmal durchzulesen und auf eventuelle Fehler bzw. Abweichungen zu prüfen. Wir konnten aber nichts ungewöhnliches entdecken ….  😛

Bisher kann ich auch nur überaus GUTES über unsere Architektin berichten. Sie ist stets hilfsbereit und sehr schnell in der Beantwortung unserer Fragen. In Eigeninitiative klärt Sie darüber hinaus alle Rahmenbedingungen unserer Zusatzwünsche bei z.B. unserer Garagensuche mit den erforderlichen Stellen oder Anbieter ab.

Wir sind sehr zufrieden und bis heute gebürt ihr ein GROßES LOB!

Jetzt gilt es die Tage bis zur Eingangsbestätigung des Bauantrages beim Bauamt abzuwarten und zu hoffen, dass es bei dem Bauantrag zu keinen Verzögerungen auf dem Wege zur Genehmigung kommt!