13.02.2014 Finanzierung (3)

In einigen Blogs wurde darüber berichtet, dass der Start einer Baufinanzierung etwas „holprig“ verlaufen ist. Meist fehlten zur Finanzierungszusage für die Banken wichtige Unterlagen , die jedoch den jeweiligen Bauherren noch nicht vorlagen……..

Jetzt sind auch wir an solch einen „Showstopper“ angekommen!  😡

Grundstückskauf mit Grundbucheintrag abschließen
Unser Grundstückskauf wurde Anfang Januar 2014 mit unseren Unterschriften beim Notar besiegelt. Schon in diesem Gespräch wurden wir darauf hingewiesen, dass mit einem Eintrag in das Grundbuch circa im März zu rechnen sei.
Auch wird es bis zur Aufforderung den Grundstückskaufpreis zu überweisen mindestens bis Mitte Februar dauern, war ein weiterer Hinweis des Notars.
Bis dahin hat das Notariat einige Formalitäten durchzuführen. Wir haben die Aktivitäten nur in Form von Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg bzw. der Gemeinde Michendorf für zwei „Negativzeugnisse“ und der Auflassungsvormerkung mit verfolgen können.
Diese Negativbescheide sind folgender Notwendig geschuldet:

> Das Land Brandenburg hat unter den in § 69 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes genannten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken im Land Brandenburg. Das gesetzliche Vorkaufsrecht ist mit Vormerkungswirkung i. S. d. §§ 883, 888 GB ausgestattet. Der Vollzug eines Grundstückskaufvertrages setzt daher eine Klärung voraus, ob an dem verkauften Grundstück Vorkaufsrechte gem. § 69 BbgNatSchG, § 66 BNatSchG bestehen.

Darüber hinaus ist durch den Notar auch eine Auflassungsvormerkung mit Eintragungsdatum 10.02.2014 im betroffenen Flurstück initiiert worden, die nach Eingang des Grundstückskaufpreises auf dem Konto des Verkäufers mit einem Grundbucheintrag auf unseren Namen abgeschlossen wird.

Die Überweisung des Grundstückskaufpreises ist inzwischen erfolgt, nun heißt es wieder warten. Warten bis die Eintragung in das Grundbuch durchgeführt worden ist und wir einen Grundbuchauszug anfordern können.

Die Finanzierungsbestätigung
Heute ging bei uns ein Schreiben unserer finanzierenden Bank ein. Darin findet sich folgender Hinweis wieder:

> Für die weitere Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage bitten wir Sie um die ergänzende Einreichung der folgenden Unterlagen:
 – KfW-Antrag Bestätigung KfW-Antrag
 – zum Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) für …
Bitte reichen Sie uns die Unterlagen zeitnah ein. Bis diese vollständig bei uns eingegangen sind, erfolgt zunächst keine weitere Bearbeitung des Antrages durch uns. Die Kondition ist bis zur Einreichung aller Informationen freibleibend.

Puh, den Grundbuchauszug erhalten wir -wie zuvor beschrieben- frühestens erst im März 2014. Eine Bestätigung von WeberHaus zum KfW-Antrag könnte ggf. bereits mit dem Rücklauf der Plancheckunterlagen erfolgen oder aber auch erst mit dem Bemusterungstermin verknüpft sein.
Somit können wir die erforderlichen Unterlagen zur Zeit noch nicht an unsere Bank nachreichen! 🙁

Daraus ergibt sich für uns nun eine sehr unschöne Situation. Bei den Zahlungszielen von WeberHaus ist eine erste Zahlung über 10% des Hauspreises bei Rücklauf der geprüften Plancheckunterlagen vorgesehen.
Wir rechnen mit den Unterlagen bereits Ende Februar oder Anfang März 2014. Also deutlich vor einem finalen Grundbucheintrag …..

Wie erreichen wir es nur, eine Überweisung des ersten Zahlungsbetrages an WeberHaus aus dem Baudarlehen zu realisieren?

Eine Frage, die wir auch an unsere Bank gerichtet haben. Wir werden berichten, inwieweit wir in „echte“ Schwierigkeiten geraten werden.

 


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