30.06.2014 Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft

…  und immer wieder ist unsere finanzierende Bank für eine Überraschung gut!   😈

Bereits bei der ersten Finanzierungsanfrage haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass WeberHaus nach erfolgter Ausstattungsauswahl auf eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft bestehen wird.
Natürlich war diese Anforderung laut unserem Bankberater kein Problem! Die Kosten liegen mit EURO 150,00 auch in einem noch moderaten Rahmen.

Jetzt war der Zeitpunkt für unsere Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft also gekommen und siehe da …. an WeberHaus wurde nur eine Finanzierungsbestätigung versandt.
Erwartungsgemäß kam sogleich von unserem Projektleiter Herr V. ein Mail mit dem Hinweis zurück, das diese Finanzierungsbestätigung so von ihm also von WeberHaus nicht anerkannt wird. Er legte im Mail auch ein Muster aus dem Hause unserer finanzierender Bank mit bei, das er sofort anerkennen würde.

Nachdem wir diesen Hinweis und das Muster an unsere Bank weitergegeben haben, dachten wir ganz optimistisch, nun würde mit einer korrigierten Version alles seinen geordneten Gang gehen.

Weit gefehlt! Jetzt erhielten wir die Antwort der Bank, dass es inzwischen nicht mehr üblich sei, eine Bürgschaft zu übernehmen. Denn auch andere Fertighausfirmen verzichteten inzwischen darauf.

👿

Also eskalierten wir erst einmal bei unserem Bankberater. Nach Prüfung meldete er sich inzwischen auch und …..   ❓
Ja, es ist korrekt, inzwischen werden keine Bürgschaften mehr erteilt. Wenn wir also eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft benötigen, müssen wir 2% der Haussumme dafür bezahlen. Er hat auch schon mit unserem Projektleiter bei WeberHaus gesprochen, jedoch konnte er einen Verzicht auf die Bürgschaft nicht erreichen.
Aber die Bank macht uns ein Angebot! Wir bräuchten aufgrund des Missverständnisses nun nur 1% des Hauspreises für die Bürgschaft bezahlen!

Nun veränderte mein aufkommender Zorn auch meine Stimmlage und- lautstärke deutlich und meine Freundlichkeit war äußerst gequält. Nachdem ich mich wieder ein wenig gefangen hatte, war unserem Bankberater klar, dass wir auch mit diesem „großzügigen Angebot“ nicht einverstanden waren.

Jetzt prüft die Bank noch einmal!

Nach anschließend erfolgter Rücksprache mit unserem Verkaufsberater Herrn J. gibt es eventuell noch die ein oder andere Möglichkeit den Kostenrahmen etwas zu reduzieren aber auf eine Bankbürgschaft besteht WeberHaus ohne Wenn und Aber.

Wir berichten wie es weitergeht ….

10.06.2014 Bauanlaufgespräch (2)

32° C und herrlichster Sonnenschein begrüßen uns in Wildenbruch zum Bauanlaufgespräch für unser Bauprojekt mit WeberHaus.

Gemeinsam mit unserem Bauleiter von WeberHaus Herr L., den wir heute erstmalig kennenlernen durften, mit unserer Architektin Frau B. sowie den uns bisher nur telefonisch bekannten Erd- bzw. Bodenplattenbauer Herrn W. und dem Garagenvertreter Herr G. von der Garagen-Zentrale trafen wir (Karin und ich) uns an unserem Grundstück.

Sogleich begann der Bauleiter mit seinen Fragen, deren Beantwortung, wie es sich bald herausstellte, in einem Gesprächsprotokoll mündete.

Wir bauen an einer kleinen öffentlichen Strasse, in der es zur Zeit nur einen Nachbarn gibt. An den ersten beiden Aufbautagen des Hauses, ist die Zufahrt zu seinem Grundstück nicht möglich. Der Bauleiter überlegte mit uns, inwieweit wir hierfür einen Antrag bei der Behörde stellen sollten. Von Rechts wegen ist ein derartiger Antrag sicherlich notwendig aber eventuell können wir mit unserem zukünftigen Nachbarn auch eine Vereinbarung treffen, dass er seine Autos für diese beiden Tage in der Nachbarstrasse parkt.
Wir sind optimistisch …..

Dann wurde mit dem Erdbauer der Stellplatz für einen „normalen“ 35t-Kran abgestimmt. Da die LKW’s aus dem Werk kommend bis an unser Grundstück heranfahren können, ist ein vorheriges Umladen nicht notwendig.
Sehr schön, so haben wir für diese beiden Positionen auch keine entsprechende Rechnung zu erwarten.   🙂

Der Bauleiter arbeitete seine Liste weiter ab und erfreulicherweise zogen auch die weiteren Punkte für uns keinen zusätzlichen Aufwand nach sich.
Bereits im Angebot für die Bodenplatte war eine Versickerung des Regenwassers integriert. Also galt es nun auch die Position der Versickerung mit Herrn W. festzulegen.

Da wir unsere Garage gerne im Zeitraum der Hausaufstellung ebenfalls aufstellen lassen möchten, wurde auch schon einmal über den Hausaufstelltermin gesprochen. Für den Bauleiter ist genügend Platz zwischen den Bauwerken vorhanden, sodass aus seiner Sicht die Garage vor oder nach dem Hausstelltermin aufgebaut werden könnte. Wir haben uns von der Reihenfolge dann erst für das Aufstellen des Hauses und dem anschließendem Aufstellen der Garage entschieden.

Aber neu war für uns der erstmalig genannte grobe Aufstelltermin des WeberHauses.
Es ist die KW41 geplant!

Nun galt es zwischen dem Bauleiter und dem Erdbauer einen Herstellungstermin für die Bodenplatte zu vereinbaren.
Zur Zeit fehlt uns noch der Kontakt zum Elektriker und damit auch ein Antragsverfahren zum Elektrizitätsversorgungsanbieter. Dieser Kontakt ist notwendig, um beim Subunternehmer des Stromanbieters auch den Baustromkasten in Auftrag zu geben. Auch scheint der regionale Wasserversorger aufgrund einer größeren Menge an Aufträgen mit längeren Bearbeitungszeiten zu glänzen. Zumindest warten wir hier schon seit ein paar Tagen auf die bereits telefonisch zugesagte Wasserversorgung.
Es wäre halt für unseren Erdbauer praktisch, bereits Strom wie auch Wasser für die Erstellung der Bodenplatte zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Darüber hinaus ist durch unsere Architektin vorab noch ein Prüfstatiker zu beauftragen. Den Vermesser für die Gebäudeeinmessung ordert Herr W. direkt.
Im Protokoll wurde allerdings festgehalten, dass die (beiden) Bodenplatte(n) bis zur KW30 hergestellt werden. Der nahende Sommerurlaub reduziert die Vorlaufzeit jedoch bereits auf einen Herstellungstermin in der KW27. Ein ambitionierter Zeitplan!

Der Bauleiter zeigte sich nach den jeweiligen Unterschriften unter das Protokoll zufrieden und geht von einem reibungslosen Bauzeitraum für das WeberHaus aus.
Wir haben mit ihm noch kurz das praktischste Procedere für ein kleines Richtfest abgesprochen und ich interessierte mich auch noch für den Zeitraum zwischen Hausaufstellung und dem ausbringen des Estrichs. Und da bin ich nun ganz entspannt. Bleiben mir doch drei Wochen Zeit um meine Kabel (CAT 7) unter dem Estrich verlegen zu können.

Zwischenzeitlich stimmten sich Herr G. und Herr W. noch über die Detailangaben zur Bodenplatte für die Garage ab. Der Aufwand für die Bodenplatte ist nicht unerheblich. So müssen die entsprechenden Winkel für die Pfosten unserer Holzgarage beim Herstellen schon mit in die Bodenplatte eingearbeitet werden. Zur Dichtigkeit am Sockel ist darüber hinaus auch ein 6cm hoher Ringrahmen als Aussenabschluss einzuarbeiten. Nachdem sich die Beiden aber auf einen neu zu erstellenden Bodenplattenplan geeinigt hatten, war auch diese Frage einvernehmlich gelöst.

Als Letztes galt es nun nur noch, mit dem Erdbauer die Aufträge für die Erdarbeiten und die zusätzliche Bodenplatte der Garage per Unterschrift zu fixieren. Wir haben uns jeweils auf einen Festpreis verständigen können, der mir zumindest ein Gefühl eines „guten Preises“ gegeben hat.

Zufrieden verabschiedeten wir uns alle nach ca. einer Stunde voneinander.  8)

Karin und ich nutzten den angebrochenen sommerlichen Abend nun noch für ein erfrischendes Bad in unserem zukünftigen „Haussee“ dem Grossen Seddiner See und ließen das Erlebte der letzten Stunde noch ein wenig auf uns einwirken.

03.06.2014 Eine Garage (4)

Für unsere Garage haben wir im März bei der Gemeinde Michendorf einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum B-Plan gestellt. Ziel dieses Antrags war es, so wie bei einigen Garagen im Wohngebiet auch, auf ein Satteldach verzichten zu können. Alternativ wollten wir das Flachdach der Garage mit einem Kranz aus Dachziegeln versehen.

Es deutete sich in der letzten Woche aufgrund unserer telefonischen Anfrage in der Gemeinde Michendorf aber bereits an, dass wir wohl mit einer Ablehnung des Antrages rechnen müssen.

Heute haben wir es dann schriftlich und ganz offiziell erhalten:

Ablehnung Gemeinde Michendorf

Da waren wir bisher voller Optimismus, dass wir bei der Garagenplanung bereits alle Hürden bis zur Auswahl und Bestellung genommen hatten.

Und nun diese Situation!  👿

Natürlich steht uns auch noch der Weg eines Widerspruchs zur Verfügung. Doch für diesen Weg hat uns unsere Gesprächspartnerin von der Gemeinde Michendorf wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Es handelt sich bei dem Entscheidungsgremium um den Bauausschuss und auch der Widerspruch würde von den gleichen Bauauschussmitgliedern behandelt werden. Und da es sich um eine individuelle Ausschussentscheidung handelt, gäbe es keinen neuen Hinweis, der eine sich ändernde Entscheidung nach sich ziehen würde.

Also bleibt uns nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen und unsere Garage jetzt mit einem Satteldach zu planen. Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen, dass wir das hierfür erforderliche Budget viel lieber an anderer Stelle bei unserem Bauprojekt investiert hätten.

Hier ein Blick auf die neuen Ansichten der Garage:    Prinzipskizze

Aufgrund der Höhenbegrenzungen im Baurecht können wir die Garage nicht mehr direkt auf die Grundstücksgrenze stellen, sondern werden um 50cm von der Grundstücksgrenze Abstand halten.

23.05.2014 Bauanlaufgespräch

Heute hat uns WeberHaus bzw. unser Projektleiter Herr V. aus Wenden absolut überrascht!

😀

Die Architektin, unsere Erdbaufirma und wir wurden, zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unerwartet, um eine Terminabstimmung mit unserem Projektleiter für das Bauanlaufgespräch auf unserem Grundstück gebeten. Bereits in weniger als zwei Wochen lag sein erster Terminvorschlag, der jedoch nicht bei allen Beteiligten realisierbar ist.
So findet unser Bauanlaufgespräch nun am Dienstag den 10. Juni 2014 statt.
Wir sind ganz gespannt, wie das Gespräch ablaufen wird.

So langsam geht nun wohl die Planungsphase in die Bauphase über ……   😎